Betriebliche Altersversorgung

Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (kurz bAV). Dabei ist die bAV auch für den Arbeitgeber interessant. Er zeigt soziales Verantwortungsbewusstsein und bindet bewährte Mitarbeiter an seinen Betrieb. Bei der betrieblichen Rente werden regelmäßig eingezahlte Beiträge angesammelt, die nach Eintritt in den Ruhestand in eine lebenslange Leibrente umgewandelt werden. Bei der bAV werden die Beiträge allerdings über den Arbeitgeber eingezahlt.

Bei der Finanzierung der einzuzahlenden Beiträge gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten: Sprechen Sie uns an.