Verhalten im Schadenfall: Blitzschlag und Überspannung

Jährlich gibt es in Deutschland über 2,5 Mio. Blitze und bis zu 350.000 davon schlagen in Gebäude ein. Hinzu kommen Schäden in Folge von Überspannung. Schlägt der Blitz direkt in einem Gebäude ein, kann er etwa einen Brand auslösen oder eine Gebäudewand einreißen. Oftmals werden Holz, Putz oder Dachziegel durch explosionsartig verdampfende Restfeuchte regelrecht zerfetzt. Im Gegensatz zu den sichtbaren Spuren eines Blitzschlags sind die Folgen des damit verbundenen elektrischen Impulses beinahe unsichtbar. Noch in einer Entfernung von einigen hundert Metern kann der Spannungsstoß des Blitzes elektrische Geräte beschädigen. Bewahren Sie in jedem Fall Ruhe und berücksichtigen Sie die folgenden Hinweise.

Sofortmaßnahmen bei Feuer
  • Alarmieren
    • Alarmieren Sie die Feuerwehr (112).
    • Benachrichtigen Sie gefährdete Personen (z.B. Mitbewohner, Nachbarn, Kollegen).
  • Retten
    • Retten Sie Menschen und Tiere.
    • Schließen Sie Fenster und Türen.
    • Verlassen Sie die Brandstelle über Fluchtwege, benutzen Sie keine Aufzüge.
    • Falls Sie nicht fliehen können, dichten Sie die Türen ab und machen Sie an einem Fenster auf sich aufmerksam und warten Sie auf die Feuerwehr.
  • Löschen
    • Bekämpfen Sie den Brand mit vorhandenen Mitteln wie Feuerlöscher, Decken oder Wasserlöschposten.
    • Decken Sie Brände von Öl oder Fett mit einer Löschdecke oder einem feuchten Tuch ab.
    • Ziehen Sie bei brennenden elektrischen Geräten sofort den Stecker.
    • Weisen Sie die eintreffende Feuerwehr ein.
Vorgehen bei der Schadenmeldung
  • Informieren Sie uns so schnell wie möglich von dem Schadenfall.
  • Legen Sie eine Liste an, in dem Sie alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufführen und den Versicherungswert der Gegenstände angeben.
  • Legen Sie der Liste Kopien der Kaufquittungen und Fotos der beschädigten Gegenstände bei.
  • Sofern eine Reparatur möglich erscheint, helfen Kostenvoranschläge die ungefähre Schadenhöhe einzuschätzen.
  • Aufträge für Reparaturen oder ähnliches sollten nicht ohne unsere Freigabe vergeben werden -außer bei unabdingbaren Maßnahmen der Schadenminderung.