Verhalten im Schadenfall: Sturm und andere Elementarereignisse Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawine, Schneedruck, Felssturz

Informieren Sie sich hier, wie Sie vorgehen müssen, wenn Ihr Gebäude oder Teile davon durch ein Elementarereignis beschädigt oder zerstört worden ist. Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.

Sofortmaßnahmen
  • Rufen Sie im Notfall die Feuerwehr (112) bzw. den Rettungsdienst (112).
  • Benachrichtigen Sie gefährdete Personen (z.B. Mitbewohner, Nachbarn, Kollegen) und bergen Sie Verletzte.
  • Nehmen Sie keine Veränderungen vor, die die Schadenermittlung erschweren oder unmöglich machen.
  • Entsorgen Sie keine beschädigten Einrichtungen und Gegenstände vor der Begutachtung durch einen Sachverständigen oder vor der Freigabe durch die Versicherungsgesellschaft.
Maßnahmen zur Schadenminderung
  • Treffen Sie sinnvolle Maßnahme um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden. Decken Sie zerstörte Fenster oder Dächer ab. Veranlassen Sie Notreparaturen an Verglasungen, Dächern, etc., sofern sich damit Folgeschäden vermeiden lassen.
  • Pumpen Sie nach Möglichkeit eintretendes Wasser ab . Veranlassen Sie bei Wasserschäden möglichst schnell Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten.
  • Bringen Sie gefährdete Gegenstände aus der Gefahrenzone
Vorgehen bei der Schadenmeldung
  • Informieren Sie uns so schnell wie möglich über den Schadenfall
  • Legen Sie eine Liste an, in dem Sie alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufführen und den Versicherungswert der Gegenstände angeben.
  • Legen Sie der Liste Kopien der Kaufquittungen und Fotos der beschädigten Gegenstände bei.
  • Sofern eine Reparatur möglich erscheint, helfen Kostenvoranschläge die ungefähre Schadenhöhe einzuschätzen.
  • Aufträge für Reparaturen oder ähnliches sollten nicht ohne unsere Freigabe vergeben werden -außer bei unabdingbaren Maßnahmen der Schadenminderung.