Verhalten im Schadenfall: Raub

Bei einem Überfall ist der Schock wahrscheinlich schlimmer als der Verlust Ihrer Brieftasche oder anderer Werte. Dennoch sollten Sie bei einem Raub kühlen Kopf bewahren und berücksichtigen Sie die folgenden Hinweise.

Sofortmaßnahmen
  • Alarmieren
    • Melden Sie den Raub umgehend der Polizei (110).
    • Suchen Sie Zeugen und sichern Sie Beweise.
Maßnahmen zur Schadenminderung
  • Sollten EC-, Kredit oder Handykarten oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen worden sein, so lassen Sie diese sofort sperren. Die zentrale Rufnummer für die meisten EC-, Girocard-und Kreditkarten lautet 116116 (aus dem Ausland: +49-30-40504050).
  • Wenn Hausschlüssel gestohlen wurden und ein Rückschluss auf den Wohnort möglich ist, lassen Sie die Schlösser ersetzen.
Vorgehen bei der Schadenmeldung
  • Informieren Sie uns so schnell wie möglich über den Schadenfall
  • Unterstützen Sie die Polizei bei der Feststellung des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen.
  • Eine Aufstellung aller gestohlenen Gegenstände, die so genannte Stehlgutliste, müssen Sie der Polizei nachreichen. Führen Sie den Versicherungswert der Gegenstände auf und legen Sie der Liste Kopien der Kaufquittungen bei. Uns müssen Sie eine identische Aufstellung einreichen.
  • Fragen Sie nach 14 Tagen beim Fundbüro am Schadenort nach, ob Ihre geraubten Sachen dort abgegeben worden sind. Häufig werfen die Täter die nicht benötigten Sachen wieder weg. Beim Fundbüro werden von Dokumenten, über Portemonnaies, Schlüssel und Handys bis hin zu Fahrrädern alles gesammelt, was verloren gehen kann. Die Fundsachen werden sechs Monaten lang aufbewahrt und können vom Eigentümergegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.
  • Wenn Sie von uns entschädigte Sachen später wiedererlangen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.

Tipp:Bei Ausweisdokumenten (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) erhalten Sie bei Meldung des Diebstahls/Verlustes bei der Polizei eine Bescheinigung, die Sie zur Neubeantragung der Dokumente benötigen. Sollten Sie das als Verlust gemeldete Dokument später wiederfinden, müssen Sie dieses bei der Meldebehörde abgeben!

Achtung:Ein Raub liegt für Versicherungen nur dann vor, wenn Ihre Sachen mit Gewalt oder Drohungen entwendet wurden. Nicht versichert sind Verlieren, Trickdiebstahl oder das einfaches Entreißen Ihrer Handtasche. Die Schäden sollten Sie der Polizei / dem Fundbüro trotzdem melden, damit aufgefundene Sachen Ihnen wieder zugeführt werden können.