Verhalten im Schadenfall: Haftpflichtanspruch

Fügen Sie schuldhaft einem anderen einen Schaden zu, so sind Sie zum Ersatz des daraus entstandenen Schaden verpflichtet. Für die meisten versehentlich herbeigeführten Schäden leistet Ihre Haftpflichtversicherung. Ihr Versicherer begleitet Sie sogar bis vor Gericht und trägt die Kosten für Anwalt und Verfahren. Was tun, wenn Sie jemanden geschädigt haben? Die folgenden Tipps dienen Ihnen als Leitfaden.

Sofortmaßnahmen
  • Ergreifen Sie alle notwendigen Maßnahmen, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern (z.B. Alarmierung des Notdienstes, Erste Hilfe etc.).
  • Sollten Personen geschädigt worden sein, so kontaktieren Sie bitte stets sofort die Polizei (110).
  • Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keine Erklärung über Ihre Schadenersatzpflicht ab. Nicht immer haften Sie und nicht alle Schäden sind versichert. Leisten Sie auch keine Zahlungen an den Geschädigten ohne vorherige Absprache mit uns.
  • Sichern Sie nach Möglichkeit Beweise, indem Sie beispielsweise Digitalfotos vom Schaden fertigen und die Anschriften von Zeugen notieren.
  • Achten Sie darauf, dass ein beschädigter Gegenstand weder von Ihnen noch von der geschädigten Person in den Abfall geworfen wird. Meistens will sich Ihre Versicherung den Gegenstand noch ansehen.
Vorgehen bei der Schadenmeldung
  • Informieren Sie uns so schnell wie möglich über den Schadenfall.
  • Sie müssen uns genaue Auskunft über den Schadenhergang geben, damit wir die Schadenersatzforderung prüfen können. In vielen Fällen erhalten Sie eine Schadensanzeige, die Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Auch die geschädigte Person bekommt einen Fragebogen. Ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche sollten Sie uns zur Abwehr unberechtigter Ansprüche anzeigen - die Haftpflichtversicherung hat eine passive Rechtsschutzfunktion.
  • Wenn Personen verletzt wurden, sollten Sie uns umgehend verständigen. In diesem Fall können Forderungen gegen Sie schnell zu großen Geldbeträgen auflaufen.
  • Der Geschädigte hat alle verfügbaren Kaufbelege, Garantiescheine und Betriebsanleitungen der Schadenmeldung beizulegen. Dies erspart Rückfragen und der Schadenfall kann schneller bearbeitet werden.
  • Leiten Sie alle Briefe mit Ansprüchen gegen Sie an uns weiter. Teilen Sie anschließend dem Briefsender Name, Anschrift und Aktenzeichen Ihrer Versicherung mit.
  • Sollten Sie verklagt werden, erhalten Sie entweder einen Mahnbescheid oder eine Klagezustellung. Informieren Sie uns in diesem Fall sofort, auch wenn der Schaden bereits gemeldet ist. Wenden Sie sich am besten direkt telefonisch an uns und besprechen mit uns die weitere Vorgehensweise.